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Gültigkeit von Stimmen / Stimmzetteln

Grundsätzlich gelten U18-Stimmabgaben als gültig, bei denen klar eine der Parteien/Kandidierenden auf der rechten Seite des Stimmzettels markiert wurde. Ob dort ein Kreuz, ein Häkchen, ein Strich oder Ähnliches ist, verändert die Gültigkeit nicht.

Ungültig sind aber Stimmzettel, die..

  • unbekannt sind, also offensichtlich nicht aus dem jeweiligen U18-Wahllokal stammen und von denen man nicht weiß, woher sie kommen.

  • keine Wahlentscheidung enthalten, also nichts ist angekreuzt.

  • bis zur Unkenntlichkeit beschädigt sind, weil sie zerrissen wurden oder so starkbeschädigt sind, dass sie unlesbar werden.

  • kommentiert oder beschrieben sind.

  • mehrere Parteien markieren und bei denen damit nicht eindeutig erkennbar ist,welcher die Stimme zukommt.

  • unter Zwang und nicht freiwillig ausgefüllt wurden.