Gültigkeit von Stimmen / Stimmzetteln
Grundsätzlich gelten U18-Stimmabgaben als gültig, bei denen klar eine der Parteien/Kandidierenden auf der rechten Seite des Stimmzettels markiert wurde. Ob dort ein Kreuz, ein Häkchen, ein Strich oder Ähnliches ist, verändert die Gültigkeit nicht.
Ungültig sind aber Stimmzettel, die..
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unbekannt sind, also offensichtlich nicht aus dem jeweiligen U18-Wahllokal stammen und von denen man nicht weiß, woher sie kommen.
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keine Wahlentscheidung enthalten, also nichts ist angekreuzt.
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bis zur Unkenntlichkeit beschädigt sind, weil sie zerrissen wurden oder so starkbeschädigt sind, dass sie unlesbar werden.
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kommentiert oder beschrieben sind.
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mehrere Parteien markieren und bei denen damit nicht eindeutig erkennbar ist,welcher die Stimme zukommt.
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unter Zwang und nicht freiwillig ausgefüllt wurden.
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