Gültigkeit von Stimmen / Stimmzetteln Grundsätzlich gelten U18-Stimmabgaben als gültig, bei denen klar eine der Parteien/Kandidierenden auf der rechten Seite des Stimmzettels markiert wurde. Ob dort ein Kreuz, ein Häkchen, ein Strich oder Ähnliches ist, verändert die Gültigkeit nicht. Ungültig sind aber Stimmzettel, die.. unbekannt sind, also offensichtlich nicht aus dem jeweiligen U18-Wahllokal stammen und von denen man nicht weiß, woher sie kommen. keine Wahlentscheidung enthalten, also nichts ist angekreuzt. bis zur Unkenntlichkeit beschädigt sind, weil sie zerrissen wurden oder so starkbeschädigt sind, dass sie unlesbar werden. kommentiert oder beschrieben sind. mehrere Parteien markieren und bei denen damit nicht eindeutig erkennbar ist,welcher die Stimme zukommt. unter Zwang und nicht freiwillig ausgefüllt wurden.