U18-Wahl Wahlordnung U18-Wahlen sind freiwillig. Es wählt nur, wer will! Wahlberechtigt ist ausnahmslos jede*r Anwesende unter 18 Jahren 1 . Jede*r darf nur einmal abstimmen. Wahlen sind geheim. Niemand darf sehen, was von wem angekreuzt wird. Wähler*innen dürfen auch bei U18-Wahlen nicht beeinflusst werden! Das Wahllokal und seine Umgebung sollen frei von beeinflussenden Inhalten sein, v.a. von Wahlwerbung und Personen, die für eine Partei werben. Vorhandene Wahlplakate sollten entfernt und sonstige Wahlwerbung und Ansprachen unterbunden werden. Bei der U18-Wahl 2026 wird im Landkreis Weilheim-Schongau nur die Stimme zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie zur Wahl der Landrätin oder des Landrats abgegeben. Das heißt: Wähler*innen haben bei U18 meist zwei Stimmzettel mit jeweils einem Kreuz. 1 Unabhängig von Herkunft, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Bildungshintergrund, Geschlecht, Haarfarbe, Hobby und Haustier. Gültigkeit von Stimmen / Stimmzetteln Grundsätzlich gelten U18-Stimmabgaben als gültig, bei denen klar eine der Parteien/Kandidierenden auf der rechten Seite des Stimmzettels markiert wurde. Ob dort ein Kreuz, ein Häkchen, ein Strich oder Ähnliches ist, verändert die Gültigkeit nicht. Ungültig sind aber Stimmzettel, die.. unbekannt sind, also offensichtlich nicht aus dem jeweiligen U18-Wahllokal stammen und von denen man nicht weiß, woher sie kommen. keine Wahlentscheidung enthalten, also nichts ist angekreuzt. bis zur Unkenntlichkeit beschädigt sind, weil sie zerrissen wurden oder so starkbeschädigt sind, dass sie unlesbar werden. kommentiert oder beschrieben sind. mehrere Parteien markieren und bei denen damit nicht eindeutig erkennbar ist,welcher die Stimme zukommt. unter Zwang und nicht freiwillig ausgefüllt wurden. Auszählung Wenn das Wahllokal schließt, zählt eine Gruppe die Stimmen gemeinsam aus. Es ist wichtig, dass die Auszählung sachlich und neutral bleibt. Zuschauer sind gut, denn sie können bezeugen, dass alles fair abläuft. Die Ergebnisse werden an die Regionalkoordination (Kreisjugenring Weilheim-Schongau, Herbert Haseitl, h.haseitl@kjr-wm-sog.de , Tel: 0176-72590752) bis spätestens Freitag 27. Februar 18.00 Uhr gemeldet. Die Ergebnisse können nach Rücksprache mit der Regionalkoordination vom Wahllokal eigens veröffentlicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf die Wähler*innen geschlossen werden können. Regionalkoordination Für die U18-Wahlen im Landkreis Weilheim-Schongau:  Herbert Haseitl Kreisjugendring Weilheim-Schongau K. d. Ö. R. im BJR Telefon: 0881-3183 Mobil: 0176-72590752 Mail: h.haseitl@kjr-wm-sog.de