U18-Wahl

Wahlordnung


  1. U18-Wahlen sind freiwillig. Es wählt nur, wer will!

  2. Wahlberechtigt ist ausnahmslos jede*r Anwesende unter 18 Jahren 1. Jede*r darf nur einmal abstimmen.

  3. Wahlen sind geheim. Niemand darf sehen, was von wem angekreuzt wird.

  4. Wähler*innen dürfen auch bei U18-Wahlen nicht beeinflusst werden! Das Wahllokal und seine Umgebung sollen frei von beeinflussenden Inhalten sein, v.a. von Wahlwerbung und Personen, die für eine Partei werben. Vorhandene Wahlplakate sollten entfernt und sonstige Wahlwerbung und Ansprachen unterbunden werden.

  5. Bei der U18-Wahl 2026 wird im Landkreis Weilheim-Schongau nur die Stimme zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie zur Wahl der Landrätin oder des Landrats abgegeben. Das heißt: Wähler*innen haben bei U18 meist zwei Stimmzettel mit jeweils einem Kreuz.

    1Unabhängig von Herkunft, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Bildungshintergrund, Geschlecht, Haarfarbe, Hobby und Haustier.


Gültigkeit von Stimmen / Stimmzetteln

Grundsätzlich gelten U18-Stimmabgaben als gültig, bei denen klar eine der Parteien/Kandidierenden auf der rechten Seite des Stimmzettels markiert wurde. Ob dort ein Kreuz, ein Häkchen, ein Strich oder Ähnliches ist, verändert die Gültigkeit nicht.

Ungültig sind aber Stimmzettel, die..

Auszählung

Regionalkoordination

Für die U18-Wahlen im Landkreis Weilheim-Schongau: 

Herbert Haseitl
Kreisjugendring Weilheim-Schongau K. d. Ö. R. im BJR
Telefon: 0881-3183
Mobil: 0176-72590752
Mail: h.haseitl@kjr-wm-sog.de